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Aktuelle Fragen der Besteuerung: Gerichtspraxis

Am 22. Juli 2009 hat die juristische Kanzlei "Arzinger" im Rahmen der Partnerschaft mit dem Rat Unabhängiger Buchhalter und Prüfer ein Seminar zum Thema „Aktuelle Fragen der Besteuerung: Gerichtspraxis“ durchgeführt. Ihre Beiträge präsentierten die Counsels von "Arzinger" Olena Tkachenko, Igor Darmogray sowie der Senior Associate Volodymyr Tereshchenko.
 
Im Mittelpunkt des Seminars standen Besonderheiten von Anwendung durch die Gerichte des Gesetzes der Ukraine „Über die Besteuerung von Betriebsgewinn“, aktuelle Fragen von Anwendung der Mehrwertsteuer, Besonderheiten der Besteuerung von Objekten des geistigen Eigentums. Die Juristen der Kanzlei führten eine Vielzahl von Beispielen aus Gerichtspraxis an sowie berieten die Seminarteilnehmer zur Anwendung der Normen des Steuerrechts.
Die Anwendung der Mehrwertsteuer löste heftige Diskussionen mit Rücksicht auf die jüngsten gesetzgeberischen Initiativen in diesem Bereich aus: die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 01.07.2009  № 757-p „Einige Fragen der Verwaltung von Steuern, Gebühren (obligatorische Zahlungen), die  Verordnung des Ministerkabinettes vom 17.07.2009 № 838-p“ „Über die Regelung einiger Fragen von Mehrwertsteuerverwaltung“.
 
Heutzutage werden die Steuerzahler mit solchen Situationen konfrontiert, wie faktische Verweigerung des Steueramts, die Steuererklärung  mit Angaben über einen Steuerkredit, darunter aus der Vorperiode anzunehmen. Die Juristen von "Arzinger" meinen, es sei zu erwarten, dass die Steuerämter  die deklarierten Summen des Steuerkredits und dementsprechend die Summen von  Abfindung aus dem Budget reduzieren werden.
Solches Vorgehen des Steueramts (Nichtannahme der Steuererklärungen, Reduzierung der Summe des Steuerkredits) kann vor Gericht angefochten werden, und die Jüngsten Verordnungen des Ministerkabinetts laufen dem Steuergesetz der Ukraine zuwider.
 
„Es ist schwierig, negative Folgen zu vermeiden, die Durchsetzung eigener Interessen vor Gericht kann aber diese minimieren. Auf jeden Fall muss jeder Steuerzahler für sich entscheiden: entweder dem Steueramt nachgeben, negative Folgen davontragen und sich damit ein „ruhiges“ Leben sichern oder seine Rechte durchsetzten und materielle Folgen dabei minimieren, aber gleichzeitig mit dem psychologischen und Organisationslasten des Gerichtsprozesses zurechtkommen  müssen“, so der Senior Associate von "Arzinger" Volodymyr Tereshchenko.